Antrag auf Erweiterung eines Kraftomnibusunternehmens
D06000176• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Jede Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Kraftomnibusunternehmens ist gemäß § 2 (2) Nr. 1 PBefG genehmigungspflichtig und muss deshalb bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 2 (2) Nr. 1 PBefG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3