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Antrag auf Wiedererteilung Genehmigung Verkehr mit Kraftomnibussen

D06000177 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Nach Ablauf der Genehmigung für den Verkehr mit Kraftomnibussen (bis zu 10 Jahre gem. § 16 (4) PBefG) muss diese Genehmigung neu beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 16 (4) PBefG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Wiedererteilung Genehmigung Verkehr mit Kraftomnibussen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3