Antrag auf Wiedererteilung Genehmigung Verkehr mit Kraftomnibussen
D06000177• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Nach Ablauf der Genehmigung für den Verkehr mit Kraftomnibussen (bis zu 10 Jahre gem. § 16 (4) PBefG) muss diese Genehmigung neu beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 16 (4) PBefG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3