Soldatenversorgungsgesetzt - SOLDVM
D06000191• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Vormerkstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Gießen ist die nach § 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz zuständige Stelle für die Eingliederung von Zeitsoldaten in das zivile Berufsleben im Bereich des öffentlichen Dienstes. Den aus der Bundeswehr ausscheidenden Zeitsoldaten soll die Rückkehr bzw. der Übergang in das zivile Berufsleben erleichtert werden. Eingliederungsberechtigt sind die Inhaber eines Eingliederungs- oder eines Zulassungsscheines. Diesen erhalten die Zeitsoldaten auf Antrag beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Die Vormerkstelle des Landes Hessen unterstützt die eingliederungsberechtigten Zeitsoldaten bei der Suche nach einem ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst in Hessen. Zu den wesentlichen Aufgaben der Vormerkstelle gehört deshalb neben der umfassenden Beratung interessierter Zeitsoldaten insbesondere die Erfassung der Eingliederungsberechtigten sowie vor allem auch die Erstellung der sog. „Stellenverzeichnisse“. Hier werden alle Stellen erfasst, die hessenweit seitens der Einstellungsbehörden des Landes, der kommunalen Behörden sowie anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts für diesen Personenkreis vorzubehalten sind.
Handlungsgrundlage
- § 10 Abs. 4 Soldatenversorgungsgesetz
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3