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R3 HVBG Gebäudeeinmessung

D06000193 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


wenn ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändert wurde, besteht die gesetzliche Verpflichtung, bis zur Fertigstellung des Rohbaus, eine Gebäudeeinmessung zu veranlassen.

Handlungsgrundlage


  • § 21 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz - HVGG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gebäudeeinmessung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3