R3 HVBG Gebäudeeinmessung
D06000193• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
wenn ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichtet oder im Grundriss verändert wurde, besteht die gesetzliche Verpflichtung, bis zur Fertigstellung des Rohbaus, eine Gebäudeeinmessung zu veranlassen.
Handlungsgrundlage
- § 21 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz - HVGG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3