Bewertung und Anerkennung ausl. Bildungsnachweise als HZB
D06000199• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Deutsche Staatsangehörige, Staatenlose und Ausländer mit ausländischen Bildungsnachweisen können in Hessen studieren, wenn ihre Vorbildung als einer hiesigen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt ist. Die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Bildungsabschlusses erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) beim Sekretariat der KMK in Bonn. Folgender Prozess soll im Rahmen der OZG-Umsetzung digitalisiert werden: Bewirbt sich eine Studentin/ein Student an einer privten Hochschule, Berufsakademie oder Verwaltungsfachhochschule, erfolgt die Prüfung und Bewertung der ausländischen Zugangsberechtigung durch das HMWK. Die private Hochschule leitet dazu die Dokumente an das HMWK weiter. Der Bescheid wird gegenüber der Bewerberin/des Bewerbers erteilt. Die private Hochschule/Berufsakademie/Verwaltungsfachhochschule erhält eine Durchschrift.
Handlungsgrundlage
- §54 HHG (Novelle zum 01.01.2022 geplant: §60 HHG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3