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Einmalige Leistungen Bewilligung

D06000213 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bestimmte, nicht vom Regelbedarf umfasste Bedarfe in besonderen Lebenslagen können einen Anspruch auf Einmalige Leistungen nach §24 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB II) begründen.

Handlungsgrundlage


  • §24 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Einmalige Leistungen Bewilligung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3