Einmalige Leistungen Bewilligung
D06000213• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Bestimmte, nicht vom Regelbedarf umfasste Bedarfe in besonderen Lebenslagen können einen Anspruch auf Einmalige Leistungen nach §24 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB II) begründen.
Handlungsgrundlage
- §24 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3