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Darlehen bei unabweisbarem Bedarf nach §§ 24, 22 SGB II

D06000214 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


In bestimmten Situationen können Bedarfe, welche prinzipiell unter die Regelleistungen fallen, deren Zahlung jedoch zeitlich nicht durch Ansparungen realisierbar ist, als Darlehen des Jobcenters gewährt werden, welches monatlich mit 10% des Regelbedarfs abgezahlt wird.

Handlungsgrundlage


  • § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen;§ 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung;§ 37 SGB II Antragserfordernis;§ 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Darlehen bei unabweisbarem Bedarf nach §§ 22, 24 SGB II

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Migration XDF3