Darlehen bei unabweisbarem Bedarf nach §§ 24, 22 SGB II
D06000214• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
In bestimmten Situationen können Bedarfe, welche prinzipiell unter die Regelleistungen fallen, deren Zahlung jedoch zeitlich nicht durch Ansparungen realisierbar ist, als Darlehen des Jobcenters gewährt werden, welches monatlich mit 10% des Regelbedarfs abgezahlt wird.
Handlungsgrundlage
- § 24 SGB II Abweichende Erbringung von Leistungen;§ 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung;§ 37 SGB II Antragserfordernis;§ 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Migration XDF3