Mitteilung von statistischen Angaben (Bergbau)
D07000041• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn man mit seinem Unternehmen im Bergbau tätig ist, muss man statistische Angaben über Beschäftigte und betriebliche Vorgänge machen. Dafür sind bundesweit rechtliche Fristen vorgegeben. Die statistischen Angaben dienen der Vorsorge und sollen die Allgemeinheit, Einzelpersonen sowie die Umwelt schützen. Zu den verpflichteten Meldungen gehören Angaben über beispielsweise: sicherheitstechnisch wichtige Betriebsmittel im Steinkohlebergbau unter Tage; Stand der Ausrichtung, Vorrichtung und Gewinnung im Steinkohlenbergbau unter Tage; Überschreitungen von Grenzwerten in Bezug auf Lärm oder Temperatur von untertägigen Betriebspunkten; Maßnahmen zu Staub- und Silikosebekämpfung; Zahl der Beschäftigten und Auszubildenden, einschließlich der Zu- und Abgänge; Stärke und Zusammensetzung der Gruben- und Gasschutzwehr; Über Tage niedergebrachte Bohrmeter von betriebsplanpflichtigen Bohrungen; übertägige Betriebsflächen von über 1 Hektar; Bei untertägigen Betriebsflächen die für Halden und Teiche in Anspruch genommenen Flächen von über 1 Hektar; verwertbare Fördermenge sowie die Menge der Erzeugnisse in Aufbereitung. Diese Meldungen können entweder abgegeben werden vom Unternehmen oder im Auftrag des Unternehmens von Gemeinschaftsorganisationen.
Handlungsgrundlage
- § 9 Unterlagen-Bergverordnung (UnterlagenBergV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden