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Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht (Ablehnungsbescheid)

D07000050 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ablehnungsbescheid: Wenn ein Unternehmen im Bergbau tätig ist und ein bergbauliches Neuvorhaben plant, muss die zuständige Behörde eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung durchführen. Mit dieser Vorprüfung stellt die Behörde fest, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend ist. Der Vorhabensträger ist verpflichtet die Vorprüfung vorzubereiten und der zuständigen Behörde relevante Angaben zu den Merkmalen des Neuvorhabens, des Standorts sowie zu den möglichen erheblichen Umweltauswirkungen zu machen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 5-7 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Betriebsplanverfahren UVP-Pflicht (Ablehnungsbescheid)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden