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Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan mit UVP - Änderung

D07000054 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Um einen Aufsuchungs-, Gewinnungs- oder Aufbereitungsbetrieb errichten, erweitern und führen zu können, braucht man als Unternehmerin oder Unternehmer einen zugelassenen Betriebsplan. Ein Betriebsplan ist ein im deutschen Bergrecht angewandtes Instrument zur Genehmigung und Betriebsüberwachung. Er umfasst im Allgemeinen umfangreiche Erläuterungen und Planunterlagen zu geplanten Maßnahmen im Bergbau. Der Rahmenbetriebsplan setzt den äußersten Rahmen für Ihre geplante (bergbauliche) Aktivität und fixiert die Eckdaten Ihres unternehmerischen Vorhabens. Im Gegensatz zu Haupt- und Sonderbetriebsplänen werden Rahmenbetriebspläne für einen längeren Zeitraum aufgestellt. Im Rahmenbetriebsplanverfahren wird geklärt, ob oder unter welchen Voraussetzungen Ihr Bergbauvorhaben an einem konkreten Ort realisiert werden kann. Wenn man einen Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nachträglich ändern möchte, muss man dafür eine Zulassung bei der zuständigen Bergbehörde beantragen. Bei wesentlichen Änderungen muss man diese im Rahmenbetriebsplan aufzeigen. Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich, muss man erneut ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen lassen. Dazu muss man den Untersuchungsrahmen für den UVP-Bericht festlegen: Inhalt, Umfang, Detailtiefe und zu verwendende Methoden der Untersuchungen. Mit dem Unternehmen und unter Beteiligung weiterer Behörden und Stellen, wird auf der Grundlage einer Kurzbeschreibung des Vorhabens ein Scoping-Termin durchgeführt. Zusätzlich wird hier die Öffentlichkeit beteiligt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann nach den Bestimmungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) auch in digitaler Form durchgeführt werden. Handelt es sich bei den Anpassungen um unwesentliche Änderungen, kann die zuständige Bergbehörde von einem neuen Planfeststellungsverfahren absehen. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist in der Regel die Bergbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr Bergbauvorhaben liegt.

Handlungsgrundlage


  • § 51 BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag Betriebsplanverfahren Rahmenbetriebsplan mit UVP - Änderung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden