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Bergbau Erlaubnis Aufhebung (Ablehnungsbescheid aufgrund Nichtzuständigkeit)

D07000068 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ablehnungsbescheid: Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, darf das innehabende Unternehmen als Einziges in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen. Diese Erlaubnis kann vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufgehoben werden. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Es müssen keine Gründe für eine Aufhebung angegeben werden.

Handlungsgrundlage


  • § 7 BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bergbau Erlaubnis Aufhebung (Ablehnungsbescheid aufgrund Nichtzuständigkeit)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden