Bergbau Erlaubnis Aufhebung (Ablehnungsbescheid aufgrund Nichtzuständigkeit)
D07000068• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Ablehnungsbescheid: Mit einer bergrechtlichen Erlaubnis, auch Aufsuchungserlaubnis genannt, darf das innehabende Unternehmen als Einziges in einem festgelegten Gebiet und während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Rohstoffe aufsuchen. Diese Erlaubnis kann vollständig oder teilweise, und zwar gegenständlich oder räumlich aufgehoben werden. Dazu muss ein Antrag bei der zuständigen Bergbehörde gestellt werden. Es müssen keine Gründe für eine Aufhebung angegeben werden.
Handlungsgrundlage
- § 7 BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden