Verantwortliche Personen (Ablehnungsbescheid aufgrund Nichtzuständigkeit)
D07000074• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Ablehnungsbescheid aufgrund Nichtzuständigkeit: Verantwortliche Personen im Sinne des Bergrechts sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Sobald eine verantwortliche Person in einem Betrieb bestellt, die Stellung im Betrieb geändert oder abberufen wird, muss dies unverzüglich der zuständigen Bergbehörde mitgeteilt werden.
Handlungsgrundlage
- § 60 (2) BBergG (Bundesberggesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden