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Verantwortliche Personen (Ablehnungsbescheid aufgrund Nichtzuständigkeit)

D07000074 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ablehnungsbescheid aufgrund Nichtzuständigkeit: Verantwortliche Personen im Sinne des Bergrechts sind Aufsichtspersonen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder eines Betriebsteiles bestellt wurden. Sobald eine verantwortliche Person in einem Betrieb bestellt, die Stellung im Betrieb geändert oder abberufen wird, muss dies unverzüglich der zuständigen Bergbehörde mitgeteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 60 (2) BBergG (Bundesberggesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Verantwortliche Personen (Ablehnungsbescheid aufgrund Nichtzuständigkeit)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden