Anerkennung Sachverständige (Ablehnungsbescheid)
D07000085• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Ablehnungsbescheid: Im Bergbausektor können amtlich anerkannte Sachverständige die Prüfung und Abnahme bestimmter Einrichtungen und Tätigkeiten übernehmen. Wenn man eine solche Sachverständigen-Tätigkeit ausüben möchte, muss man eine amtliche Anerkennung beantragen. Die zuständige Bergbehörde kann die Anerkennung jedoch sachlich beschränken, zeitlich befristen und mit Auflagen verbinden.
Handlungsgrundlage
- § 23a ABBergV (Allgemeine Bundesbergverordnung)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden