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Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten (Ablehnungsbescheid)

D07000099 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Ablehnungsbescheid: Wenn ein Bergbauunternehmen eine bergrechtliche Erlaubnis besitzt, um in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, dann muss man jährlich eine Feldesabgabe zahlen. Dazu beantragt man bei der zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem man eine Feldesabgabeerklärung einreicht. Die Höhe der jährlichen Feldesabgabe hängt davon ab, wie groß das Gebiet ist, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt und wie lange man die Erlaubnis bereits besitzt (Erlaubnisjahre). Konkret heißt das: Die Feldesabgabe beträgt im ersten Jahr nach der Erteilung 5,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer und erhöht sich für jedes folgende Jahr um weitere 5,00 Euro bis zum Höchstbetrag von 25,00 Euro je angefangenen Quadratkilometer. Die Kosten für die Erkundung von Bodenschätzen, beispielsweise für geophysikalische und geochemische Arbeiten oder Bohrungen, werden bei der Berechnung der Feldesabgabe angerechnet. Zuständig ist das Bundesland, in dem das Gebiet liegt, für das man eine Erlaubnis zur Erkundung von Bodenschätzen besitzt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 30, 32 Bundesberggesetz (BBergG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Feldesabgabe für Bergbautätigkeiten (Ablehnungsbescheid)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden