Altlasten und Bodenschutzkataster Auskunft
D07000186• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für Auskünfte aus dem Altlastenkataster und Bodenschutzkataster kann ein Antrag für Altstandorte, Altablagerungen und Verdachtsflächen gestellt werden. Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe oder Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Das sind sogenannte Altstandorte. Zum anderen können dies Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. So genannte Altablagerungen. Verdachtsflächen sind Grundstücke, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht. Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem diese Flächen registriert werden.
Handlungsgrundlage
- § 21 BBodSchG (Bundes-Bodenschutzgesetz); § 3 UIG (Umweltinformationsgesetz); § 4 UIG (Umweltinformationsgesetz)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Für Auskünfte aus dem Altlastenkataster und Bodenschutzkataster können Sie einen Antrag für Altstandorte, Altablagerungen und Verdachtsflächen stellen. Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe oder Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umwelt-gefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Das sind sogenannte Altstandorte. Zum anderen können dies Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. So genannte Altablagerungen. Verdachtsflächen sind Grundstücke, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht. Die zuständige Behörde führt ein Altlastenkataster, in dem diese Flächen registriert werden.
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