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Antrag Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern Änderung

D07000224 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Zu den Benutzungen zählt unter anderem das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Zur Änderung einer Erlaubnis muss die Ursprungserlaubnis zunächst ganz oder teilweise widerrufen werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 8 (1), 9 (1) Nr. 1, 18 (1) WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Änderung der Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden