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Ablehnungsbescheid (Benutzung eines Gewässers, vorzeitiger Beginn)

D07000280 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


In einem Erlaubnis- oder Bewilligungsverfahren kann die zuständige Behörde auf Antrag zulassen, dass bereits vor Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung mit der Gewässerbenutzung begonnen wird.

Handlungsgrundlage


  • § 17 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid (Benutzung eines Gewässers, vorzeitiger Beginn)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden