Antrag auf Bergbau Bewilligung - Übertragung
D07000315• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Mit einer bergrechtlichen Bewilligung darf man als Einziger in einem festgelegten Gebiet den erteilten Bodenschatz aufsuchen und abbauen. Das Gebiet, auf das sich die Bewilligung bezieht, ist an der Erdoberfläche begrenzt und erstreckt sich theoretisch bis zum Erdmittelpunkt. Wenn man eine bergbauliche Bewilligung zum Aufsuchen von Bodenschätzen hat, kann man diese unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte übertragen. Dazu benötigt man die schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde.
Handlungsgrundlage
- § 22 (1) Bundesberggesetz (BBergG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden