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Anzeige Inbetriebnahme mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage

D07000320 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Betreiber einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage nach § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 der 44. BImSchV müssen die Anlage vor der Inbetriebnahme der zuständigen Behörde anzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Angaben vorlegen. Die zuständige Behörde registriert die Anlage dann im Anlagenregister.

Handlungsgrundlage


  • § 6 Absatz 1 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung (44. BImSchV); § 6 Absatz 3 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung (44. BImSchV); Anlage 1 der 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung (44. BImSchV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Inbetriebnahme einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden