Anzeige Betrieb bestehende mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage
D07000321• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Betreiber einer bestehenden mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage nach § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 der 44. BImSchV haben die Anlage bis 01.12.2023 bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und dabei die in der Anlage 1 der 44. BImSchV genannten Daten zu anzugeben.
Handlungsgrundlage
- § 6 Absatz 2, Absatz 3 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung (44. BImSchV); Anlage 1 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung (44. BImSchV)
Formularangaben
Anzeige des Betriebs einer bestehenden mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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