Anzeige Betreiberwechsel einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage
D07000323• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Betreiber einer nach § 6 Abs. 1 oder Abs. 2 der 44. BImSchV im Anlagenregister eingetragenen Anlage müssen der zuständigen Behörde den Wechsel des Betreibers anzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 6 Absatz 5 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung (44. BImSchV)
Formularangaben
Anzeige des Betreiberwechsels einer mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden