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Anzeige Änderung von Angaben zum Betreiber oder zum Betriebsbereich

D07000332 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Änderung von Angaben zum Betreiber oder zum Betriebsbereich ist der zuständigen Behörde mindestens einen Monat vorher schriftlich vom Betreiber anzuzeigen.

Handlungsgrundlage


  • § 7 Absatz 2 Nummer 1 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung (12. BImSchV); § 7 Absatz 1 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung (12. BImSchV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige zur Änderung von Angaben zum Betreiber oder zum Betriebsbereich

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden