Sicherheitsbericht Betriebsbereiche der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung
D07000338• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Der Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) hat der zuständigen Behörde den Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 und 2 12. BImSchV innerhalb einer angemessenen, von der zuständigen Behörde gesetzten, Frist vor Inbetriebnahme vorzulegen.
Handlungsgrundlage
- § 9 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung (12. BImSchV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden