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Sicherheitsbericht Betriebsbereiche der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung

D07000338 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Betreiber eines Betriebsbereichs der oberen Klasse nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) hat der zuständigen Behörde den Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 und 2 12. BImSchV innerhalb einer angemessenen, von der zuständigen Behörde gesetzten, Frist vor Inbetriebnahme vorzulegen.

Handlungsgrundlage


  • § 9 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung (12. BImSchV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sicherheitsbericht von Betriebsbereichen der oberen Klasse nach Störfall-Verordnung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden