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Auskunft Emissionsüberwachung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie

D07000340 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie haben nach Maßgabe der Nebenbestimmungen der Genehmigung oder auf Grund von Rechtsverordnungen der zuständigen Behörde jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung, sowie sonstige zur Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erforderliche Daten, vorzulegen.

Handlungsgrundlage


  • § 31 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Auskunft zur Emissionsüberwachung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden