Auskunft Emissionsüberwachung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie
D07000340• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie haben nach Maßgabe der Nebenbestimmungen der Genehmigung oder auf Grund von Rechtsverordnungen der zuständigen Behörde jährlich eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Emissionsüberwachung, sowie sonstige zur Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsanforderungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erforderliche Daten, vorzulegen.
Handlungsgrundlage
- § 31 Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Formularangaben
Auskunft zur Emissionsüberwachung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden