Anzeige Person zur Wahrnehmung von Betreiberpflichten bei Kapital- oder Personengesellschaften
D07000342• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Besteht bei Kapitalgesellschaften das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei Personengesellschaften mehrere vertretungsberechtigte Gesellschafter vorhanden, so ist der zuständigen Behörde anzuzeigen, wer von ihnen nach den Bestimmungen über die Geschäftsführungsbefugnis für die Gesellschaft die Pflichten des Betreibers der genehmigungsbedürftigen Anlage wahrnimmt, die ihm nach diesem Gesetz und nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften obliegen.
Handlungsgrundlage
- § 52b Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Formularangaben
Anzeige der Person zur Wahrnehmung von Betreiberpflichten bei Kapital- oder Personengesellschaften
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden