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Anzeige Person zur Wahrnehmung von Betreiberpflichten bei Kapital- oder Personengesellschaften

D07000342 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Besteht bei Kapitalgesellschaften das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei Personengesellschaften mehrere vertretungsberechtigte Gesellschafter vorhanden, so ist der zuständigen Behörde anzuzeigen, wer von ihnen nach den Bestimmungen über die Geschäftsführungsbefugnis für die Gesellschaft die Pflichten des Betreibers der genehmigungsbedürftigen Anlage wahrnimmt, die ihm nach diesem Gesetz und nach den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften obliegen.

Handlungsgrundlage


  • § 52b Absatz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Person zur Wahrnehmung von Betreiberpflichten bei Kapital- oder Personengesellschaften

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden