Genehmigungsbescheid zur Teilbaugenehmigung der Errichtung einer Anlage
D13000025• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Mit der Teilbaugenehmigung kann mit der Errichtung von Bauabschnitten vor der Baugenehmigung begonnen werden. Hierzu muss die Teilbaugenehmigung dem Bauherrn zugegangen sein und die Baubeginnsanzeige der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Handlungsgrundlage
- LBauO M-V, §72 Baugenehmigung, Baubeginn LBauO M-V, §74 Teilbaugenehmigung
Formularangaben
Technische Beschreibung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden