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Genehmigungsbescheid zur Teilbaugenehmigung der Errichtung einer Anlage

D13000025 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Mit der Teilbaugenehmigung kann mit der Errichtung von Bauabschnitten vor der Baugenehmigung begonnen werden. Hierzu muss die Teilbaugenehmigung dem Bauherrn zugegangen sein und die Baubeginnsanzeige der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

Handlungsgrundlage


  • LBauO M-V, §72 Baugenehmigung, Baubeginn LBauO M-V, §74 Teilbaugenehmigung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Genehmigungsbescheid zur Teilbaugenehmigung der Errichtung einer Anlage

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden