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Genehmigungsbescheid zur Teilbaugenehmigung der Änderung einer Anlage

D13000026 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Mit der Teilbaugenehmigung kann mit der Änderung von Bauabschnitten vor der Baugenehmigung begonnen werden. Hierzu muss die Teilbaugenehmigung dem Bauherrn zugegangen sein und die Baubeginnsanzeige der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

Handlungsgrundlage


  • LBauO M-V, §72 Baugenehmigung, Baubeginn LBauO M-V, §74 Teilbaugenehmigung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Genehmigungsbescheid zur Teilbaugenehmigung der Änderung einer Anlage

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden