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Genehmigungsbescheid Verlängerung Teilbaugenehmigung Änderung einer Anlage

D13000028 Version 3.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage kann bis zu einem Jahr genehmigt werden. Hierbei ist auf die Einhaltung der Frist zu achten. Die Teilbaugenehmigung erlischt zudem, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.

Handlungsgrundlage


  • §§ 73, 74 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Genehmigungsbescheid zur Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe