Genehmigungsbescheid Verlängerung Teilbaugenehmigung Änderung einer Anlage
D13000028• Version 3.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage kann bis zu einem Jahr genehmigt werden. Hierbei ist auf die Einhaltung der Frist zu achten. Die Teilbaugenehmigung erlischt zudem, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Handlungsgrundlage
- §§ 73, 74 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Formularangaben
Genehmigungsbescheid zur Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe