Genehmigungsbescheid zur Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage
D13000030• Version 2.0•
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Inhalt
Definition
Die Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage kann bis zu einem Jahr genehmigt werden. Hierbei ist auf die Einhaltung der Frist zu achten. Die Teilbaugenehmigung erlischt zudem, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Handlungsgrundlage
- LBauO M-V, §73 Geltungsdauer der Genehmigung LBauO M-V, §74 Teilbaugenehmigung
Formularangaben
Genehmigungsbescheid zur Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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