Genehmigung des Antrags auf Verlängerung des Vorbescheids bei Errichtung einer Anlage
D13000031• Version 2.0•
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Inhalt
Definition
Ein Bauvorbescheid dient dazu einzelne rechtliche Vorrausetzungen zum geplanten Bauvorhaben genehmigen zu lassen. Vor Einreichung eines Bauantrags kann der Bauherr zu einzelnen Fragen des geplanten Bauvorhabens eine Bauvoranfrage stellen. Ein Vorbescheid kann jeweils bis zu einem Jahr schriftlich verlängert werden.
Handlungsgrundlage
- LBauO M-V, §75 Vorbescheid
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden