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Genehmigungsbescheid zur Verlängerung Bauvorbescheid

D13000031 Version 4.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Ein Bauvorbescheid dient dazu einzelne rechtliche Vorrausetzungen zum geplanten Bauvorhaben genehmigen zu lassen. Vor Einreichung eines Bauantrags kann der Bauherr zu einzelnen Fragen des geplanten Bauvorhabens eine Bauvoranfrage stellen. Ein Vorbescheid kann jeweils bis zu einem Jahr schriftlich verlängert werden.

Handlungsgrundlage


  • § 75 LBauO M-V (Vorbescheid)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Genehmigungsbescheid zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bauvorbescheids

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden