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Ablehnungsbescheid zur Verlängerung des Vorbescheids bei Errichtung einer Anlage

D13000040 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Ist der Antrag unvollständig oder weist er sonstige erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde den Bauherrn zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, ist der Antrag zurückzuweisen. Weiterhin ist auf Einhaltung der Frist zu achten. Diese endet 3 Jahre nach Ausstellung des Vorbescheides.

Handlungsgrundlage


  • LBauO M-V, §75 Vorbescheid LBauO M-V, §69 (2) Behandlung des Bauantrags LBauO M-V, §73 Geltungsdauer der Genehmigung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid zur Verlängerung des Vorbescheids bei Errichtung einer Anlage

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden