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Ablehnungsbescheid zur Verlängerung Bauvorbescheid

D13000040 Version 3.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Ist der Antrag unvollständig oder weist er sonstige erhebliche Mängel auf, fordert die Bauaufsichtsbehörde den Bauherrn zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, ist der Antrag zurückzuweisen. Weiterhin ist auf Einhaltung der Frist zu achten. Diese endet 3 Jahre nach Ausstellung des Vorbescheides.

Handlungsgrundlage


  • § 75 LBauO M-V (Vorbescheid) § 69 (2) LBauO M-V (Behandlung des Bauantrags) § 73 LBauO M-V (Geltungsdauer der Genehmigung)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ablehnungsbescheid zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bauvorbescheids

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden