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Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage

D13000052 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62 , 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. Diese Baugenehmigung kann nach § 73 bis zu einem Jahr verlängert werden. Der Antrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Handlungsgrundlage


  • LBauO M-V, §73 Geltungsdauer der Genehmigung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage

Hilfetext

Mit dem Antrag können Sie die Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage bis zu einem Jahr verlängern.

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden