Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage
D13000052• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62 , 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. Diese Baugenehmigung kann nach § 73 bis zu einem Jahr verlängert werden. Der Antrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Handlungsgrundlage
- LBauO M-V, §73 Geltungsdauer der Genehmigung
Formularangaben
Mit dem Antrag können Sie die Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage bis zu einem Jahr verlängern.
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden