Antrag Verlängerung Baugenehmigung Nutzungsänderung einer Anlage
D13000054• Version 3.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62 , 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. Diese Baugenehmigung kann nach § 73 bis zu einem Jahr verlängert werden. Der Antrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Handlungsgrundlage
- §73 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe