Genehmigungsbescheid Verlängerung Baugenehmigung Änderung einer Anlage
D13000055• Version 3.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage kann bis zu einem Jahr genehmigt werden.
Handlungsgrundlage
- §73 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage kann bis zu einem Jahr genehmigt werden. Hierbei ist auf die Einhaltung der Voraussetzung nach § 73 (1) der LBauO M-V, die Einhaltung der Antragsfrist und auf zwischenzeitliche Änderungen öffentlich-rechtlicher Bestimmungen zu achten.
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe