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Genehmigungsbescheid Verlängerung Baugenehmigung Änderung einer Anlage

D13000055 Version 3.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage kann bis zu einem Jahr genehmigt werden.

Handlungsgrundlage


  • §73 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Genehmigungsbescheid zur Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage kann bis zu einem Jahr genehmigt werden. Hierbei ist auf die Einhaltung der Voraussetzung nach § 73 (1) der LBauO M-V, die Einhaltung der Antragsfrist und auf zwischenzeitliche Änderungen öffentlich-rechtlicher Bestimmungen zu achten.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe