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Genehmigungsbescheid Verlängerung Baugenehmigung Nutzungsänderung einer Anlage

D13000057 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage kann bis zu einem Jahr genehmigt werden. Hierbei ist auf die Einhaltung der Voraussetzung nach § 73 (1) der LBauO M-V, die Einhaltung der Antragsfrist und auf zwischenzeitliche Änderungen öffentlich-rechtlicher Bestimmungen zu achten.

Handlungsgrundlage


  • §73 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Genehmigungsbescheid zur Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe