Genehmigungsbescheid Verlängerung Baugenehmigung Nutzungsänderung einer Anlage
D13000057• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage kann bis zu einem Jahr genehmigt werden. Hierbei ist auf die Einhaltung der Voraussetzung nach § 73 (1) der LBauO M-V, die Einhaltung der Antragsfrist und auf zwischenzeitliche Änderungen öffentlich-rechtlicher Bestimmungen zu achten.
Handlungsgrundlage
- §73 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Formularangaben
Genehmigungsbescheid zur Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe