Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Anzeige zur genehmigungsfreien Beseitigung einer Anlage

D13000063 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens einen Monat vorher anzuzeigen, soweit es sich bei den Anlagen nicht um verfahrensfreie Bauvorhaben nach §61 Absatz 1 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern handelt.

Handlungsgrundlage


  • §§ 59, 61, 68 LBauO M-V, § 6 BauVorlVO-M-V, § 6 DSchG M-V

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige zur genehmigungsfreien Beseitigung einer Anlage

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden