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Anzeige des Baubeginns genehmigungspflichtiger Luftfahrthindernisse

D13000066 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Die Anzeige dient dazu, der obersten Luftfahrtbehörde mitzuteilen, wann und wo ein Luftfahrthindernis errichtet wird.

Handlungsgrundlage


  • §§ 12, 14, 15, 17 LuftVG

Gültig ab

01.05.2007

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige des Baubeginns eines genehmigungspflichtigen Luftfahrthindernisses

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden