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Erklärung Zweitwohnungssteuer (HRO)

D13000088 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Inhaber/innen einer Zweitwohnung im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind dazu verpflichtet, jährlich eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer bei der Finanzbehörde der Stadt einzureichen.

Handlungsgrundlage


  • Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erklärung zur Zweitwohnungssteuer

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe