Erklärung Zweitwohnungssteuer (HRO)
D13000088• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Inhaber/innen einer Zweitwohnung im Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind dazu verpflichtet, jährlich eine Erklärung zur Zweitwohnungssteuer bei der Finanzbehörde der Stadt einzureichen.
Handlungsgrundlage
- Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe