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Erhebungsbogen für Bauabgang (Hochbaustatistik)

D13000092 Version 1.2 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Eigentümer, Bauaufsichtsbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbände sind dazu verpflichtet, Angaben zum Bauabgang einer baugenehmigungspflichtige, baugenehmigungsfrei gestellten oder zustimmungsbedürftigen Baumaßnahme gegenüber dem Statistischen Amt des Landes zu machen. Die Daten werden im Rahmen der Hochbaustatistik erhoben.

Handlungsgrundlage


  • § 15 BStatG;§ 1 (2) Nr. 4 HBauStatG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erhebungsbogen für Bauabgang

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Bezeichnung geändert