Erhebungsbogen für Bauabgang (Hochbaustatistik)
D13000092• Version 1.2•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Eigentümer, Bauaufsichtsbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbände sind dazu verpflichtet, Angaben zum Bauabgang einer baugenehmigungspflichtige, baugenehmigungsfrei gestellten oder zustimmungsbedürftigen Baumaßnahme gegenüber dem Statistischen Amt des Landes zu machen. Die Daten werden im Rahmen der Hochbaustatistik erhoben.
Handlungsgrundlage
- § 15 BStatG;§ 1 (2) Nr. 4 HBauStatG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Bezeichnung geändert