Erhebungsbogen für Baufertigstellung (Hochbaustatistik)
D13000093• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Bauherr/innen und Bauaufsichtsbehörden sind dazu verpflichtet, jährlich Angaben zur Baufertigstellung einer baugenehmigungsfrei gestellten oder zustimmungsbedürftigen Baumaßnahme gegenüber dem Statistischen Amt des Landes zu machen. Die Daten werden im Rahmen der Hochbaustatistik erhoben.
Handlungsgrundlage
- § 15 BStatG;§ 1 (2) Nr. 2 HBauStatG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden