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Erhebungsbogen für Daten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung, -zustimmung oder -ausführung (Hochbaustatistik)

D13000099 Version 1.1 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Bauherr/innen und Bauaufsichtsbehörden sind dazu verpflichtet, zum Zeitpunkt der Baugenehmung, -zustimmung oder -ausführung Angaben zur Baumaßnahme gegenüber dem Statistischen Amt des Landes zu machen. Die Daten werden im Rahmen der Hochbaustatistik erhoben.

Handlungsgrundlage


  • § 15 BStatG;§ 1 (2) Nr. 1 HBauStatG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erhebungsbogen für Daten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung, -zustimmung oder -ausführung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden