Erhebungsbogen für Daten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung, -zustimmung oder -ausführung (Hochbaustatistik)
D13000099• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Bauherr/innen und Bauaufsichtsbehörden sind dazu verpflichtet, zum Zeitpunkt der Baugenehmung, -zustimmung oder -ausführung Angaben zur Baumaßnahme gegenüber dem Statistischen Amt des Landes zu machen. Die Daten werden im Rahmen der Hochbaustatistik erhoben.
Handlungsgrundlage
- § 15 BStatG;§ 1 (2) Nr. 1 HBauStatG
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden