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Anzeige über Abschluss Landpachtvertrag

D13000119 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Verpächterinnen oder Verpächter sowie Pächterinnen oder Pächter müssen den Abschluss eines Landpachtvertrages binnen eines Monats der zuständigen Behörde anzeigen.

Handlungsgrundlage


  • § 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige über Abschluss eines Landpachtvertrages

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


methodische Freigabe