Anzeige über Abschluss Landpachtvertrag
D13000119• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
Verpächterinnen oder Verpächter sowie Pächterinnen oder Pächter müssen den Abschluss eines Landpachtvertrages binnen eines Monats der zuständigen Behörde anzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
methodische Freigabe