Anzeige Abschluss Landpachtvertrag
D13000119• Version 1.1•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
Verpächterinnen oder Verpächter sowie Pächterinnen oder Pächter müssen den Abschluss eines Landpachtvertrages binnen eines Monats der zuständigen Behörde anzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 2 LPachtVG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Wenn der Landpachtvertrag mündlich angezeigt wird, enthält diese Anzeige eine inhaltliche Mitteilung zum Landpachtvertrag.
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Form der Rechtsgrundlage geändert