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Anzeige Änderung eines Landpachtvertrages

D13000120 Version 2.0 XDatenfelder 2.0 inaktiv

Inhalt

Definition


Verpächter/-in oder Pächter/-in müssen die Änderungen im Landpachtvertrag binnen eines Monats der zuständigen Behörde anzeigen.

Handlungsgrundlage


  • § 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Änderung eines Landpachtvertrages

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Durch die Zentrale FIM-Landesredaktion freigegeben