Anzeige Änderung eines Landpachtvertrages
D13000120• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
inaktiv
Inhalt
Definition
Verpächter/-in oder Pächter/-in müssen die Änderungen im Landpachtvertrag binnen eines Monats der zuständigen Behörde anzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Durch die Zentrale FIM-Landesredaktion freigegeben