Widerspruchsbescheid (Widerspruchsverfahren)
D13000124• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Wird ein Widerspruch abgelehnt, bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung der Behörde. Die Widerspruchsbehörde erlässt dafür einen Widerspruchsbescheid, der die Entscheidung begründet und darüber informiert, wer die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt. Der Wider-spruchsbescheid enthält eine ausführliche Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Er wird förmlich zugestellt.
Handlungsgrundlage
- § 73 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
methodische Freigabe