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Widerspruchsbescheid (Widerspruchsverfahren)

D13000124 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Wird ein Widerspruch abgelehnt, bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung der Behörde. Die Widerspruchsbehörde erlässt dafür einen Widerspruchsbescheid, der die Entscheidung begründet und darüber informiert, wer die Kosten des Widerspruchsverfahrens trägt. Der Wider-spruchsbescheid enthält eine ausführliche Begründung und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Er wird förmlich zugestellt.

Handlungsgrundlage


  • § 73 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Widerspruchsbescheid in einem Widerspruchsverfahren

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


methodische Freigabe