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Bestätigung Übernahme Kosten

D13000153 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich kostenschuldende Person ist, muss dem Antrag eine formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten beigefügt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 28 Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestätigung zur Übernahme der Kosten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


methodische Freigabe