Bestätigung Übernahme Kosten
D13000153• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich kostenschuldende Person ist, muss dem Antrag eine formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten beigefügt werden.
Handlungsgrundlage
- § 28 Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
methodische Freigabe