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Zustimmung Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümers

D13000154 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (gold)

Inhalt

Definition


Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin ist (zum Beispiel Erwerber oder Erwerberin) muss dem Antrag eine formlose, nicht formgebundene Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers beigefügt werden.

Handlungsgrundlage


  • Nr. 2 Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen in Mecklenburg-Vorpommern (LiVermVV M-V); § 28 Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


methodische Freigabe