Zustimmung Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümers
D13000154• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (gold)
Inhalt
Definition
Im Fall, dass die antragstellende Person nicht zugleich Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin ist (zum Beispiel Erwerber oder Erwerberin) muss dem Antrag eine formlose, nicht formgebundene Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers beigefügt werden.
Handlungsgrundlage
- Nr. 2 Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Liegenschaftsvermessungen in Mecklenburg-Vorpommern (LiVermVV M-V); § 28 Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
methodische Freigabe