Zuwendungsbescheid Zuwendung Wohnungsbau als Darlehen
D13000179• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Ist der Antrag vollständig und werden die baufachlichen oder technischen Anforderungen erfüllt und wird die Mindesthöhe des Darlehens beantragt, wird der Antrag gewährt. Es ergeht ein Zuwendungsbescheid mit einem Darlehensvertrag.
Handlungsgrundlage
- § 16 Abs. 1 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG); Richtlinie Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern (WoBauSozRL MV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
Methodische Freigabe