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Zuwendungsbescheid Zuwendung Wohnungsbau als Darlehen

D13000179 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 fachlich freigegeben (silber)

Inhalt

Definition


Ist der Antrag vollständig und werden die baufachlichen oder technischen Anforderungen erfüllt und wird die Mindesthöhe des Darlehens beantragt, wird der Antrag gewährt. Es ergeht ein Zuwendungsbescheid mit einem Darlehensvertrag.

Handlungsgrundlage


  • § 16 Abs. 1 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG); Richtlinie Wohnungsbau Sozial Mecklenburg-Vorpommern (WoBauSozRL MV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zuwendungsbescheid zur Zuwendung zum Wohnungsbau als Darlehen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


Methodische Freigabe